Stand 01.01.2025
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Agentur MH BERATUNG LLC gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der MH BERATUNG LLC ("MH BERATUNG").
1.2 Die AGBs gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (im Folgenden auch: "Leistungen"), gegebenenfalls im Rahmen eines gemeinsamen Projektes ("Projekt") durch MH BERATUNG an den Kunden. Die AGBs gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass hierfür ein erneuter Hinweis im Einzelfall erforderlich ist.
1.3 Diese AGBs gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern MH BERATUNG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGBs gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eine Leistung von MH BERATUNG annimmt.
2. Leistungserbringung
2.1. MH BERATUNG erbringt Beratungsleistungen im Online-Marketing, erstellt Unternehmensvideos und Webseiten für den Kunden. Der Umfang der konkreten Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Soweit das Angebot nichts anderes vorsieht, schuldet MH BERATUNG grundsätzlich lediglich Beratungsleistungen. Der letztendliche Erfolg, die Bewerbung oder Kontaktaufnahme des potenziellen neuen Mitarbeiters mit dem Kunden oder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen durch die Online-Marketing-Maßnahmen, einschließlich der Unternehmensvideos, wird nicht zugesagt; ebenso wenig, wie Reichweitensteigerung oder erhöhte Sichtbarkeit in Suchmaschinen. MH BERATUNG bestimmt den Inhalt der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen (gemäß § 315 BGB).
2.2. Wurde ein Festpreis vereinbart und können die Leistungen in der vereinbarten Zeit auf Grund fehlender Mitwirkung oder wiederholten Änderungsverlangens (z.B. mehr Korrekturschleifen als vereinbart) des Kunden nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die Leistungen von MH BERATUNG dennoch als vertragsgerecht erbracht. MH BERATUNG ist überdies in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
2.3. MH BERATUNG darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunden kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
2.4. MH BERATUNG übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Besprechungsberichte, per E-Mail ausreichend. Diese Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.
2.5. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt MH BERATUNG dem Kunden alle Entwürfe, z.B. Videos, Werbeanzeigen, Webseiten vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
2.6. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von MH BERATUNG nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Kunden MH BERATUNG mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Agentur und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.). MH BERATUNG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
2.7. Die Leistungen von MH BERATUNG werden im Rahmen der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr CET, außer an gesetzlichen Feiertagen) erbracht. Ein Manntag (MT) entspricht acht Stunden. Projekte werden von MH BERATUNG so geplant und mit dem Projektverantwortlichen auf Kundenseite abgestimmt, dass keine Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen anfallen. Sollten von MH BERATUNG unverschuldet Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen für den Projekterfolg notwendig sein, werden die zu erwartenden Mehraufwände und die Kosten im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und von dem Kunden schriftlich freigegeben. Im Falle einer notwendigen Ausnahme wird MH BERATUNG über die genannten Zeiten hinaus tätig, wobei Arbeiten am Wochenende oder an Feiertagen grundlegend als Mehraufwände behandelt werden ("Arbeiten an Sondertagen").
3. Leistungsänderungen
3.1. Sofern sich der im Angebot definierte Leistungsumfang bzw. -inhalt auf Wunsch des Kunden ändert, werden die daraus resultierenden Mehraufwände und die Kosten mit dem Kunden besprochen und seitens des Kunden freigegeben. MH BERATUNG erfasst Leistungsänderungen (Change Requests "CR") und dokumentiert diese in einer separaten CR-Liste. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen mit dem Projektverantwortlichen des Kunden abgestimmt. In diesem Rahmen wird geklärt, ob die Aufwände im Rahmen eines separaten Zusatzangebots oder über ein möglicherweise bestehendes Budget "Laufende Betreuung" vergütet werden.
3.2. Bei umfangreicheren Leistungsänderungen, ab einem Gesamtaufwand von über einem Manntag, werden die kalkulierten Mehraufwände vor einer Umsetzung zwischen den Projektverantwortlichen des Kunden und MH BERATUNG besprochen und per E-Mail freigegeben.
3.3. Da die Evaluierung von CRs bei komplexen Leistungsänderungen sehr aufwändig sein kann, ist MH BERATUNG berechtigt, die für die Evaluierung benötigte Zeit auch bei Nicht-Inanspruchnahme des CRs in Rechnung zu stellen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die pflichtgemäße und termingerechte Leistung von MH BERATUNG hängt von der Mitwirkung des Kunden im Projektverlauf ab. Dazu gehören:
- rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller benötigten Materialien und Produktinformationen, insbesondere Videos, Fotos, Logodateien zur Eigendarstellung für die Bewerbergewinnung, detaillierte Beschreibung der gesuchten Position. MH BERATUNG wird für diese Mitwirkungspflichten dem Kunden angemessene Fristen einräumen, entweder bereits im Angebot oder aber im Projektfortschritt per E-Mail. Übersendet der Kunde qualitativ ungeeignetes Material (z.B. unscharfe Foto oder Videos, unvollständige Stellenbeschreibung), kann MH BERATUNG das Material ablehnen und neues Material anfordern. In diesem Fall ist MH BERATUNG nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Erfolgt wiederholt die Übersendung von ungeeignetem Material, kann MH BERATUNG den Vertrag kündigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren. MH BERATUNG übernimmt keine Haftung für unbefugten Zugriff oder Missbrauch durch Dritte, sofern dieser nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MH BERATUNG verursacht wurde.
- frühzeitige Information über alle relevanten Termine und Änderungen, insbesondere Terminvorschläge für den Besuch des Videographen von MH BERATUNG beim Kunden
- Einhaltung des Timings in Bezug auf Liefertermine und Feedbackfristen
- Teilnahme an allen relevanten Projektbesprechungen und Entscheidungen zum Projektverlauf
- unverzügliche Mitteilung etwaiger Lücken, Fehler oder Widersprüche in der fachlichen Spezifikation, soweit diese kundenseitig erkennbar sind
- unverzügliche Mitteilung etwaiger Änderungen bzw. Ergänzungen von Projektanforderungen, Leistungsvoraussetzungen und anderer relevanter Informationen
- Einwirkung auf Dritte, die kundenseitig in das Projekt hineingezogen werden
- unverzügliche Entgegennahme und Billigung vertragsgemäßer Leistungen, soweit diese der Abnahme bedürfen.
- Feedback an MH BERATUNG auf eingegangene Bewerbungen beim Kunden binnen zwei Werktagen. Feedback definiert sich in diesem Fall als 1) der Kunde hat den Bewerber angerufen, aber nicht erreicht und wird ihn zu einem bestimmten Datum erneut anrufen, 2) der Kunde hat den Bewerber angerufen und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, 3) der Kunde hat ihn zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und lehnt den Bewerber ab oder möchte ihn einstellen, 4) der Bewerber hat den Arbeitsvertrag unterschrieben und/oder erscheint zum Arbeitsantritt. Erfolgt kein fristgemäßes Feedback, wird MH BERATUNG dem Kunden eine Aufwandspauschale in Höhe von 109,00 EUR in Rechnung stellen, da die Social Media Kampagne auf Grund des fehlenden Feedbacks nur mit Mehraufwand wieder angepasst werden kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Erreicht der Kunde den Bewerber mehrfach (bis zu drei Mal) nicht, kann er gegenüber MH BERATUNG den Bewerber ablehnen.
- Überlassung der notwendigen Passwörter für die Social-Media-Kanäle des Kunden (z.B. Facebook, Instagram), so dass MH BERATUNG diese verwalten kann.
5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
5.1. Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Kunden in Deutschland vereinbart.
5.2. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
5.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des deutschen Datenschutzrechts.